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Computerservice

Allgemeine Geschäftsbedigungen

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Minnich & Muska OEG (ComServ) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma Minnich & Muska OEG nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, daß der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma Minnich & Muska OEG anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
Bei Auftragserteilungen an die Firma Minnich & Muska OEG sind 100% des gesamten Auftragsvolumens bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma Minnich & Muska OEG. Im Verzugsfalle ist die Firma Minnich & Muska OEG berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Minnich & Muska OEG berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Firma Minnich & Muska OEG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma Minnich & Muska OEG genannten Liefertermine sind binnen 3 Monaten ab Auftragsannahme zu erfüllen. Gerät die Firma Minnich & Muska OEG nach Ablauf dieser 3 Monate in Verzug, so steht es dem Vertragspartner zu - unter Setzung einer Nachfirst von 4 Wochen - vom Vertrag zurückzutreten. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma Minnich & Muska OEG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma Minnich & Muska OEG diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma Minnich & Muska OEG an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Softwarestörungen jeglicher Art bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, daß der Kunde nach Ablauf der vereinbarten 3 monatigen Lieferfrist eine Nachfrist von 8 Wochen setzen kann. Nach Verstreichen dieser 2 monatigen Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma Minnich & Muska OEG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma Minnich & Muska OEG nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Wird der Firma Minnich & Muska OEG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Der Rücktritt hat in allen genannte Fällen schriftlich zu erfolgen. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma Minnich & Muska OEG liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma Minnich & Muska OEG zu melden. Verdeckte Schäden müssen binnen 2 Wochen nach dem Erkennen schriftlich bei der Firma Minnich & Muska OEG gemeldet werden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma Minnich & Muska OEG verläßt.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma Minnich & Muska OEG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma Minnich & Muska OEG. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma Minnich & Muska OEG unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Minnich & Muska OEG unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, daß der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma Minnich & Muska OEG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma Minnich & Muska OEG bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer an die Firma Minnich & Muska OEG ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Minnich & Muska OEG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5. Gewährleistung
Die Firma Minnich & Muska OEG gewährleistet, daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma Minnich & Muska OEG unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Minnich & Muska OEG Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und daß die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Die Firma Minnich & Muska OEG kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang ist der Kunde verpflichtet vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) zu entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Minnich & Muska OEG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Firma Minnich & Muska OEG nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

6. Software
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß der Firma Minnich & Muska OEG bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma Minnich & Muska OEG behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen oder Aktualisierungen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

7. Nutzungsrecht
Software Unerlaubtes Vervielfältigen der vertragsgegenständlichen Leistungen, sowie deren Vertrieb auf anderen Trägern wird straf- und zivilrechltich verfolgt. Der Anwender erwirbt mit der Überlassung der Programme ein persönliches und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht des Programms. Das Nutzungsrecht für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechtigen nur zur Verwendung im und für das Internet. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder Auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.

8. Vertraulichkeit
Die Firma Minnich & Muska OEG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma Minnich & Muska OEG nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Minnich & Muska OEG abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg in der Republik Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.


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